Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem/der Auftraggeber (-in) und der Vermittlungsagentur gelten ausschließlich diese „Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Vermittlungsagentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen „Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.

Vertragsgrundlagen:
Grundlage des Auftragsverhältnisses ist der jeweilige Veranstaltungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden sowie ergänzend diese „Geschäftsbedingungen“, sofern im Veranstaltungsvertrag keine davon abweichende Regelung getroffen wurde. Die Angebote der Vermittlungsagentur sind freibleibend. Der Auftrag kommt entweder auf der Basis eines schriftlichen/mündlichen Vertrages, dies beinhaltet die Art der Darbietung, Datum, Uhrzeit, Kontaktnummer und Auftrittsort anhand einer Adresse, oder auf der Basis eines unverbindlichen Kostenvoranschlages zustande. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Vermittlungsagentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass er/sie den Auftrag annimmt. Wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (z.B. bei bestimmten Witterungsbedingungen oder baulicher Gegebenheit des Umfeldes), obwohl alle Möglichkeiten wie Zeitverschiebung +/- 30 min Toleranzzeit oder bauliche Veränderungen berücksichtigt oder verändert wurden, die Show nicht stattfinden kann, ist der Auftraggeber in diesem Fall verpflichtet 100,00,-€ Aufwandsentschädigung zu zahlen. Termin-Anfragen werden ein Tag für Sie reserviert, damit Sie alle Eventualitäten und Details abklären können. Danach besteht kein Anspruch mehr auf diesen Termin/Uhrzeit. Diese werden dann für anderweitige verbindliche Buchungen freigegeben. Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Eine Buchung ist somit verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer/ Agentur mit der Durchführung seiner Dienstleistung unverzüglich, d.h. vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt.

Zustandekommen des Vertrages:
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. Der jeweilige Vertrag, in dem alle Vereinbarungen der Dienstleistung, wie Leistungsumfang und Vergütung festgehalten werden, ist Grundlage des Auftrags. Sofern im Vertrag keine abweichende Vereinbarung festgehalten wurde gelten ausschließlich diese „Geschäftsbedingungen“. Ein Angebot von der Vermittlungsagentur ist freibleibend. Ein Auftrag sowie Vertrag kommt mündlich/telefonisch oder schriftlich via E-Mail/WhatsApp zustande.

Gewährleistung und Haftung:
Die Agentur gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern lediglich die Vermittlung von Akteuren. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und sofern die Rüge aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können somit nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Die Agentur ist von sämtlichen Haftungen und Ansprüchen frei, welche nicht auf die Beschaffung und Organisation von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft insbesondere die notwendigen Leistungen, welche der Auftraggeber selbst realisiert. Falls der jeweilige gebuchte Akteure aus widrigen Umständen verhindert sein sollte (Krankheit, höhere Gewalt) liegt die Auswahl von entsprechenden Ersatz Akteur, die für diese Art von Unterhaltung vorgesehen ist, im Ermessen der Agentur. Sollte während der Darbietung eines Akteurs etwas beschädigt werden, was nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich war, haftet der Akteure und/oder die Agentur nicht. Sollte durch Unfall, Tod, Wetter-Katastrophen oder Ausnahmezustand der Auftrag seitens des Auftragnehmers nicht erledigt werden können, gilt hier höhere Gewalt, somit ist die Agentur und/oder der Künstler nicht für den Schaden verantwortlich zu machen.

Folgen der Vertragsstornierung:
1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber das Recht hat, den abgeschlossenen Vertrag über die Künstlervermittlung zu stornieren. Dies muss in jedem Fall schriftlich auf die Bestätigung erfolgen und vom Auftragnehmer bestätigt werden.

2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Stornierung bis vor dem 14. Tag des Veranstaltungstages pauschal mit 100,00,-€ für den bereits angefallenen Aufwand der Buchung berechnet wird. Eine Stornierung ab dem 14. Tag wird mit 50% der vereinbarten Endsumme berechnet. 24 Stunden vor der Veranstaltung ist eine Stornierung nicht möglich und wird mit 100% der vereinbarten Endsumme berechnet.

3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Stornierung aus Gründen wie der Absage einer Veranstaltung oder einer Location, Krankheit, Todesfall in der Familie, Unfall, höhere Gewalt oder ähnliches als auch politischer Entscheidungen den Auftraggeber nicht von den anfallenden Stornierungskosten entbindet. Die Höhe der Kosten der Stornierung kann den Punkten zwei und drei entnommen werden. Dem Auftraggeber wird bei einer Stornierung aus Gründen von politischen Entscheidungen oder höherer Gewalt das Recht gegeben, die anfallenden Kosten der Stornierung bei einem neu ausgemachten Termin verrechnen zu lassen. Der neue Termin muss nicht direkt bei der Stornierung des eigentlichen Termines bekannt gegeben werden. Wenn der zuvor gebuchte Akteur/in nicht am neuen Ausweichtermin kann entbindet dies den Auftraggeber nicht von den Stornierungskosten. Sollte der Ausweichtermin an einem anderen Ort stattfinden als in der ursprünglichen Buchung vereinbart, so kann ein Differenzbetrag entstehen, welcher vorab festgelegt wird. Sofern etwaige bereits geleistete Anzahlungen die Stornierungskosten nicht decken, wird eine Rechnung über den Differenzbetrag erstellt, welche nach Erhalt der Rechnung zu begleichen ist. Die Stornierungskosten werden dann beim Ausweichtermin verrechnet.

4. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Stornierung aus Gründen einer Ausgangs-/Kontaktsperre oder anderen Beschränkungen der Länder durch eine Pandemie, wodurch die geplante Show nicht stattfinden kann, den Auftraggeber nicht von den anfallenden Stornierungskosten entbindet. Der Auftraggeber akzeptiert mit einer verbindlichen Buchung, dass die Punkte eins bis fünf gelten und von anderen Regelungen unbetroffen sind.

5. Die Rechnung für eine Stornierung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, sofern keine Anzahlung geleistet wurde, welche damit verrechnet werden kann.

Rechnungslegung/Zahlung
1. Die Preise auf der Webseite von Feuer-Spucker.de sind unverbindlich. Der endgültige Preis der Show wird bei Angebotserfragung des Kunden angepasst und richtet sich nach den individuellen Wünschen. Der endgültige Preis ist vor einer Buchung über das Kontaktformular/ Telefon/ SMS/ WhatsApp zu erfragen und ist unverbindlich. Die Preise sind immer inklusive aller Kosten für den Kunden (exklusive Sonderwünsche).

2. Die Rechnungsstellung variiert und richtet sich nach der Art des Auftages.

3. Feuer-Spucker.de stellt Rechnungen an gewerbliche Auftraggeber (§14 BGB) je nach Absprache unmittelbar nach getätigter Buchung oder nach erfolgter Dienstleistung gem. §14 UStG. Die auf der Webseite angegebenen und mündlich oder schriftlich ausgehandelten Preise sind bei gewerblichen Auftraggebern exklusive der MwSt. Der offene Rechnungsbetrag kann auch mit dem Künstler vor Ort beglichen werden. Feuer-Spucker.de verschickt Rechnungen in der Regel auf dem elektronischen Weg. Diese sind unmittelbar nach Erhalt zu begleichen. Der Auftraggeber gerät gem. §286 III BGB auch ohne eine Mahnung nach spätestens 30 Tagen in Zahlungsverzug. Es gilt gem. §288 II BGB der gesetzliche Verzugszinssatz i.H.v. 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus sind alle sonstigen, mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung aufgelaufenen Mahngebühren und Eintreibungskosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze zu ersetzen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

4. Feuer-Spucker.de ist bei privaten Auftraggebern (§13 BGB) dem Veranstaltungsvertrag entsprechend lediglich Vertragsvermittler, die dem Auftraggeber keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Akteur abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit den Akteuren. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind bei privaten Auftraggebern inklusive der MwSt. Abgerechnet wird in der Regel vor Ort mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Akteure. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt mit der Zahlung in Verzug. Es gilt gem. §288 II BGB der gesetzliche Verzugszinssatz i.H.v. 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus sind alle sonstigen, mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung aufgelaufenen Mahngebühren und Eintreibungskosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze zu ersetzen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

5. Bei Aufträgen, die an Fremdfirmen vermittelt wurden, wird die Agentur lediglich als Vertragsvermittler tätig. Die Agentur stellt gegenüber dem auftraggebenden Kunden keine Rechnung. Die Rechnungslegung obliegt insoweit der ausführenden Agentur. Feuer-Spucker.de rechnet ausschließlich mit der ausführenden Agentur selbst ab, nachdem diese/-r zeitnah nach Erbringung seiner Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt hat.

6. Der Kunde (§13 und §14 BGB) darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

7. Der Kunde muss Feuer-Spucker.de schon vor getätigter Buchung mitteilen, ob er als gewerblicher oder als privater Verbraucher abrechnen will. Fordert der Kunde erst nach erfolgter Buchung eine Rechnung an ohne vorab mitgeteilt zu haben, ob er ein gewerblicher oder privater Kunde ist, so wird der Kunde automatisch als gewerblicher Verbraucher eingestuft und zusätzlich zum bereits gezahlten Betrag kommt die MwSt. hinzu.

Gerichtsstand:
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht des Wohnortes der Vermittlungsagentur.

Fotos und Videos:
Fotos und Videos der Veranstaltung dürfen nur nach Rücksprache und Einwilligung durch den gemieteten Künstler angefertigt werden. Diese Fotos und Videos dürfen nur für private und nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Es ist grundsätzlich untersagt Foto- oder Videoaufnahmen vom gebuchten Künstler ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu veröffentlichen. Ein Verstoß wird mit rechtlichen Schritten geahndet.

Inhalt des Onlineangebotes:
Die Vermittlungsagentur übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Vermittlungsagentur, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständigen Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Vermittlungsagentur kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Die Vermittlungsagentur behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Urheber- und Kennzeichenrecht:
Die Vermittlungsagentur ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von der Agentur selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet. Das Filmen von Videoaufnahmen bei Auftritten gleich jeglicher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Geschossene Fotos bei Auftritten für private Zwecke stellen kein Problem dar, Veröffentlichungen und kommerzielle Nutzung ist jedoch nicht erlaubt und strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen führen zu Schadensersatzforderungen und werden strafrechtlich verfolgt.

Datenschutz:
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Salvatorische Klausel:
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren vielmehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

Rechtsanwälte / Abmahnungen:
Wir akzeptieren keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail. Falls wir unwissentlich gegen geltende Rechte von Dritten verstoßen sollten diese uns umgehend benachrichtigen. Wir haben selbst ein primäres Interesse daran, dass es nicht zu Marken- und oder Urheberrechtsverletzungen kommt. Denn dies würde gegen unsere Geschäftsphilosophie verstoßen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Akteure:

Der Akteur versichert, dass er bereits selbständig tätig ist und eine Buchungsvermittlung kein Geschäft eines Verbrauchers darstellt. Der Akteur ist für die Abgaben der Steuern sowie seiner Sozialabgaben und Versicherungen selbst verantwortlich.

Die Aufnahme & Onlinestellung des Profils eines Akteures in die Agentur und dessen Internetseite, Partnerportalen und Netzwerken ist kostenlos. Die Löschung des Profils, auf Wunsch des Akteures ist kostenpflichtig, und wird pauschal für Feuer-Spucker.de mit einmalig 89,00,- abgegolten. Nach Zahlungseingang hat die Agentur 14 Werktage Zeit die Fotos; Videos des Akteures zu löschen. Google, andere Suchmaschinen und Drittanbieter sind davon ausgenommen.

Der Akteur arbeitet im Namen der Agentur. Es ist dem Akteur untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde – also nicht Agentur – Visitenkarten oder andere Kontaktdaten (wie senden der Telefonnummer oder der eigenen Website) etc. herauszugeben oder Preis zu geben. Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhalten behalten wir uns weitere Schadensersatzforderungen vor.

Der Akteur hat pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen. Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich, so hat er den Kunden und die Agentur umgehend zu informieren.

Der Akteur hat das Gagengeheimnis zu wahren. Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Der Akteur nimmt den Auftrag verbindlich an. Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu begründen. Die Show Strip Agentur muss in diesem Falle umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztliches Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht) ist ggf. umgehend vorzulegen. Sollte der Auftrag aus anderen widrigen Gründen nicht durchgeführt werden, so muss anderweitig passender Ersatz von dem Auftragnehmer für die Agentur besorgt werden. Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die Agentur dem Einsatz des Ersatzes zustimmt – die Agentur muss also vorher darüber informiert werden (die Agentur steht in der Pflicht des Kunden!). Sollte dies nicht gelingen, ist die Agentur bemächtigt, eine Ausfallsentschädigung in Höhe der Provision plus etwaige Zusatzkosten für die Bestellung eines Ersatzkünstlers in Rechnung zu stellen. Sollten bestätigte Jobs unentschuldigt nicht ausgeführt werden, ist eine Vertragsstrafe an die Agentur zu zahlen in Höhe der entgangenen Provision so wie der Gage.

Provisionen müssen innerhalb von 5 Werktagen überwiesen werden. Bei Gewerblichen Kunden sind dazu gehörigen Rechnungen in dem selbigen Zeitrahmen zu übersenden. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur dem Veranstaltungsvertrag entsprechend lediglich Vertragsvermittler, die dem Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Akteur abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Akteur.

Verstöße gegen die obigen vertraglichen Regelungen, können zum Ausschluss aus der Agentur und /oder bei grob fahrlässigen Verhalten zu Schadensersatzforderungen führen.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur und dem Akteur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Akteur ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges Gericht anzurufen.

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren viel mehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen. Ende wirksame Regelung auszulegen.

© Die AGB dieser Website sind urheberrechtlich geschützt und der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt.